Für die augenärztliche Gemeinschaftspraxis suchen wir:
Auszubildende Medizinische(r) Fachangestellte(r) (m/w/d)
ab 01.08.2024 oder später
Voraussetzungen:
-
Freude am Umgang mit Menschen
-
Fähigkeit und Bereitschaft zu verantwortungsvollem Arbeiten
-
Flexibilität, Geschicklichkeit und Einsatzbereitschaft
-
Kontaktfähigkeit
-
Freude und Interesse am Arbeiten im Team
-
Bereitschaft zu gründlichem Lernen
Schulische Voraussetzungen:
-
guter Hauptschulabschluss oder mittlere Reife
Zwischenprüfung:
-
Die Zwischenprüfung für Medizinische Fachangestellte erfolgt nach 18 Monaten
Abschlussprüfung:
-
Die dreijährige Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der Ärztekammer ab. Die Abschlussprüfung ist in den Prüfungsbereichen „Behandlungsassistenz“, „Betriebsorganisation und -verwaltung“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“ schriftlich und im Prüfungsbereich „Praktische Übungen“ überwiegend mündlich durchzuführen.
-
Bei Bestehen der Abschlussprüfung erteilt die Ärztekammer den „Medizinischen Fachangestellten-Brief“. Mit dem Erhalt dieses Briefes können Sie als qualifizierte Mitarbeiterin bzw. als qualifizierter Mitarbeiter in der Praxis eines Arztes tätig werden.
Benefits:
-
JobRad
-
Fahrtkostenzuschuss
-
Firmenevents wie z.B. Teilnahme am Firmenlauf, Sommerfest, Weihnachtsfeier, Besuch Kreuznacher Jahrmarkt, Ausflüge
-
Kein Dienst am Wochenende sowie an Heiligabend und Silvester
-
Kostenfreies Brot zum Frühstück und Kaffee
-
Dienstkleidung Polo-Shirt und Fleecejacke wird zur Verfügung gestellt
Arbeitszeit:
-
Durchschnittlich 40 Stunden wöchentlich (außerhalb der Schulferien)
Verkürzungsmöglichkeit:
-
Verkürzung von ½ Jahr:
bei einer fachverwandten Ausbildung von mindestens 1 Jahr
-
Verkürzung von 1 Jahr:
a) mit abgeschlossener Ausbildung in einem fachverwandten Vorberuf
b) Abiturienten/-innen (nur Allgemeine Hochschulreife!)
c) von der Agentur für Arbeit anerkannte Umschulungsmaßnahme In den vorstehenden Fällen muss die Verkürzung vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses beantragt werden.
-
Verkürzung um ½ Jahr aufgrund Leistungsbonus
Bei einem Gesamtnotendurchschnitt des berufsbezogenen Unterrichts (Lernfelder 1 - 8) von mindestens 2,0 im Zeugnis des 2. Ausbildungsjahres und keine Mängel in der Zwischenprüfung; die Beurteilung durch den ausbildenden Arzt muss ebenfalls mindestens der Note 2,0 entsprechen. Die Antragstellung muss gemeinsam durch Ausbilder und Auszubildender erfolgen. Dem Antrag muss eine beglaubigte Kopie des Schulzeugnisses (Ende 2. Ausbildungsjahr) beigefügt werden.
Ausbildungsvergütung:
(Stand: ab 01.03.2024)
-
1. Ausbildungsjahr 965,– € monatlich
-
2. Ausbildungsjahr 1.045,– € monatlich
-
3. Ausbildungsjahr 1.130,– € monatlich